Jobilla Nutzungsbedingungen - AIR
Gültig ab: 20.01.2026
Version: 1.2
Diese SaaS-Abonnement- und Nutzungsbedingungen („Vereinbarung“) bilden eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen der Jobilla Oy, Unternehmens-ID 2655898-5, Vuorikatu 16 A 8, 00100 Helsinki, Finnland („Anbieter“, „Jobilla“, „wir“ oder „uns“) und dem Kundenunternehmen („Kunde“, „Sie“).
Diese Vereinbarung regelt Ihre Nutzung der Jobilla AI Recruiter-Plattform („Service“) für Personalmarketing und Talentakquise.
Diese Vereinbarung gilt in beiden folgenden Fällen:
- Ein Kunde abonniert den Service über einen direkten B2B-Vertrag oder ein Verkaufsangebot, oder
- Ein Kunde registriert sich online über die Website von Jobilla.
Beide Methoden begründen ein verbindliches Abonnement unter diesen einheitlichen Bedingungen.
Die maßgebliche und verbindliche Version der Nutzungsbedingungen wird in englischer Sprache geführt und ist auf der Website von Jobilla verfügbar. Jegliche Übersetzungen werden nur aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit zur Verfügung gestellt. Im Falle von Abweichungen gilt ausschließlich die englische Fassung.
1. Zweck und Anwendungsbereich
Der Service ermöglicht es Kunden, digitale Rekrutierungskampagnen mithilfe der KI-basierten Plattform von Jobilla zu erstellen, zu verwalten und zu analysieren. Der Service wird als Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung bereitgestellt, die von Jobilla gehostet und gewartet wird. Der Kunde erkennt an, dass sich der Service in einer aktiven Entwicklungsphase befindet und dass sich Merkmale und Funktionalitäten während der Vertragslaufzeit weiterentwickeln können.
Jobilla entwickelt den Service kontinuierlich weiter und kann dessen Funktionen ändern oder erweitern, um die Leistung, die Benutzererfahrung oder die Compliance zu verbessern.
Diese Vereinbarung besteht aus (i) den Nutzungsbedingungen und (ii) dem AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag). Im Falle von Widersprüchen hat das unterzeichnete Bestellformular / der Abonnementvertrag Vorrang vor den allgemeinen Bedingungen; bei Datenschutzangelegenheiten hat der AVV Vorrang. Der Vertragsbeginn (Commencement Date) bezeichnet das Datum, an dem die Laufzeit beginnt.
2. Laufzeit und Verlängerung
Wenn die Parteien ein unterzeichnetes Bestellformular oder einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben, gelten die in diesem Dokument festgelegten Bestimmungen zu Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen und haben Vorrang vor diesem Abschnitt.
Die Vereinbarung tritt in Kraft, je nachdem, was früher eintritt:
- Mit der Unterzeichnung eines Angebots oder Bestellformulars von Jobilla durch den Kunden, oder
- Mit der Online-Zustimmung des Kunden zu diesen Bedingungen während der Registrierung.
Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, wird das Abonnement fortlaufend zu den gleichen Bedingungen und Preisen fortgesetzt. Jegliche befristete Bindung oder abweichende Laufzeit gilt nur, wenn dies ausdrücklich in einem beiderseitig vereinbarten Angebot oder Bestellformular festgelegt ist.
Ein Pilotzeitraum (Pilot Period) gilt nur, wenn dies ausdrücklich in einem unterzeichneten Bestellformular oder Angebot vereinbart wurde. Wenn kein Pilotzeitraum vereinbart wurde, beginnt das Abonnement sofort mit der vereinbarten Laufzeit.
Wenn die Parteien eine festgelegte Laufzeit (z. B. eine 12-monatige Bindung) vereinbaren, verlängert sich das Abonnement automatisch um aufeinanderfolgende Laufzeiten gleicher Länge, sofern es nicht mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen schriftlich vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit gekündigt wird.
Jede Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung behoben hat.
3. Gebühren und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise und Pläne
Der Kunde abonniert eine der Preisstufen (Lite, Standard, Pro oder Enterprise) gemäß den jeweils aktuellen Preisen:
- Für B2B-Kunden sind Preise und Funktionen im jeweiligen Angebot oder Bestellformular von Jobilla definiert.
- Für Self-Service-Kunden sind Preise und Funktionen zum Zeitpunkt der Registrierung auf der Website von Jobilla definiert.
Der Kunde erkennt an, dass Jobilla die verfügbaren Preisstufen, Limits oder Funktionen von Zeit zu Zeit aktualisieren kann. Die neuesten Informationen sind jederzeit auf der Jobilla-Website verfügbar.
Alle Arbeiten, die nicht in der Leistungsbeschreibung definiert sind – einschließlich Beratung, Schulung, Fehlerbehebung und Kampagnen-Korrekturen – werden separat mit 180 €/Stunde in Rechnung gestellt.
Wenn die tatsächliche Nutzung des Kunden die Limits der abonnierten Preisstufe überschreitet, ist Jobilla berechtigt, die entsprechend höhere Preisstufe für die Monate in Rechnung zu stellen, in denen die höhere Stufe überschritten wurde. Die Preisgestaltung wird entsprechend angepasst, und das Abonnement wird für die folgende Laufzeit (oder die Verlängerungslaufzeit) automatisch auf die entsprechende Stufe hochgestuft.
3.2 Kampagnen-Budgets und Gebühren
Jede Rekrutierungskampagne umfasst:
- ein Kampagnenbudget, das vom Kunden festgelegt wird; und
- eine Kampagnengebühr, die als Prozentsatz des Kampagnenbudgets gemäß dem ausgewählten Plan berechnet wird.
Die Kampagnengebühr deckt die Nutzung des Service, die Automatisierung, Optimierung und das Management der Kampagnenablieferung ab. Der verbleibende Teil des Budgets wird an Drittanbieter-Werbenetzwerke für bezahlte Medienausgaben (Ad Spend) zugewiesen.
3.3 Abonnementgebühren
Kunden zahlen eine monatliche Abonnementgebühr für den Plattformzugang gemäß ihrer gewählten Stufe. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden Abonnementgebühren im Voraus in Rechnung gestellt.
Alle Abonnementgebühren verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die zum jeweils geltenden Satz hinzugefügt wird. Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und dem Abschnitt „Produkte & Dienstleistungen“ in Bezug auf Abonnementgebühren oder den Pilotzeitraum hat der Abschnitt „Produkte & Dienstleistungen“ Vorrang.
3.4 Rechnungsstellung und Zahlung
- B2B-Kunden: Rechnungsstellung erfolgt wie im akzeptierten Angebot oder Bestellformular angegeben.
- Self-Service-Kunden: Die Zahlung erfolgt online per Karte oder einer anderen akzeptierten Zahlungsmethode.
Zur Klarstellung: Wenn Kampagnengebühren gemäß Abschnitt 3.5 vom Wallet abgebucht werden, ist zum Zeitpunkt des Kampagnenstarts keine Vorauszahlung erforderlich, es sei denn, eine Rechnung ist überfällig.
Jobilla garantiert keine Kampagnenerfolge oder Einstellungsergebnisse. Der Service stützt sich auf Werbeplattformen von Drittanbietern (z. B. Meta, Google usw.), und Jobilla ist nicht verantwortlich für deren Verfügbarkeit, Richtlinien, Genehmigungen/Ablehnungen, Algorithmusänderungen, Preisgestaltung, Lieferung oder Leistung. An Drittanbieter-Plattformen gezahlte Werbeausgaben sind nicht erstattungsfähig und werden auf eigenes Risiko des Kunden verwendet.
3.4.1 Abonnementgebühren
Abonnementgebühren werden wie im entsprechenden Bestellformular angegeben in Rechnung gestellt. Jegliche Preise oder Rechnungsstellungen für einen Pilotzeitraum gelten nur, wenn dies ausdrücklich im Bestellformular vereinbart wurde.
Die Abonnementgebühr wird am Vertragsbeginndatum in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Anfangslaufzeit. Die Anfangslaufzeit beträgt zwölf (12) Monate. Wird der Vertrag nicht wirksam zum Ende des Pilotzeitraums gekündigt, wird die Abonnementgebühr für die Anfangslaufzeit am ersten Tag unmittelbar nach dem Pilotzeitraum in Rechnung gestellt.
Verlängerungslaufzeiten. Für jede Verlängerungslaufzeit wird die Abonnementgebühr am ersten Tag dieser Verlängerungslaufzeit in voller Höhe in Rechnung gestellt.
3.4.2 Kampagnengebühren
Kampagnengebühren können zu Beginn der Kampagne per Kreditkarte oder aus einem vorab aufgeladenen „Wallet“ bezahlt werden.
Pay-as-you-go. Der Kunde kann Kampagnen per Kreditkarte nach dem Pay-as-you-go-Prinzip bezahlen.
Vorab aufgeladenes Wallet. Alternativ kann der Kunde Geldmittel für Kampagnengebühren auf ein Guthabenkonto („Wallet“) laden. Das Wallet wird zum Zeitpunkt der Aufladung in Rechnung gestellt, und Kampagnenkosten werden vom Wallet abgebucht, bis das Guthaben aufgebraucht ist. In das Wallet geladene Geldmittel werden gutgeschrieben und stehen für Kampagnengebühren zur Verfügung, sobald die Zahlung eingegangen ist. Das Wallet-Guthaben wird nicht verzinst. Der Anbieter erstattet keine in das Wallet geladenen Geldmittel für Kampagnengebühren zurück.
Diese Vorauszahlungsanforderung gilt für Pay-As-You-Go-Kampagnen. Wenn der Kunde das Wallet nutzt, werden Kampagnenkosten in Übereinstimmung mit Abschnitt 3.5 der Nutzungsbedingungen vom Wallet abgebucht.
Wenn sich der Kunde dafür entscheidet, ein Wallet für Kampagnengebühren und Werbeausgaben zu verwenden, unterliegen die Wallet-Bedingungen (einschließlich Rechnungsstellung, Gültigkeitsdauer und Ablauf) dem Abschnitt 3.5 (Wallet und Commitments) der Nutzungsbedingungen.
3.5 Wallet und Commitments
3.5.1 Definitionen
Für die Zwecke dieser Bedingungen gilt:
- „Commitment“ (Verpflichtung) bezeichnet die Kaufentscheidung eines Kunden, einen bestimmten Betrag für das Kampagnenbudget oder kampagnenbezogene Ausgaben zu erwerben, der als zugesagter Posten mit einem vereinbarten Wert und einem spätesten Rechnungsdatum erfasst wird.
- „Spätestes Rechnungsdatum“ bezeichnet das Datum, das zwölf (12) Monate nach dem Kaufdatum des Commitments liegt und bis zu dem das Commitment spätestens in Wallet-Guthaben umgewandelt und in Rechnung gestellt werden muss, sofern es nicht früher umgewandelt wird.
- „Wallet“ bezeichnet das im Service geführte Kampagnen-Guthaben, das für Kampagnengebühren und Werbeausgaben zur Verfügung steht.
- „Umwandlung“ bezeichnet den Prozess, durch den ein Commitment in Wallet-Wert umgewandelt wird und eine entsprechende Rechnung an den Kunden ausgestellt wird.
3.5.2 Commitments
(a) Die Käufe des Kunden können zunächst als Commitments erfasst werden.
(b) Commitments können nicht zum Starten von Kampagnen oder zur Zahlung von Kampagnengebühren verwendet werden, bis sie in Wallet-Guthaben umgewandelt wurden.
(c) Jedes Commitment kann vollständig (als Ganzes) in Wallet-Guthaben umgewandelt werden.
3.5.3 Umwandlung und Rechnungsstellung
(a) Wenn ein Commitment in Wallet-Guthaben umgewandelt wird (entweder auf Anfrage des Kunden oder aufgrund von Ablauf wie in Abschnitt 3.5.4 beschrieben), wird Jobilla (i) den entsprechenden Wert sofort dem Wallet gutschreiben und (ii) eine Rechnung über diesen Betrag erstellen und an den Kunden senden.
(b) Der bei der Umwandlung gutgeschriebene Wallet-Wert steht sofort nach der Umwandlung zur Nutzung zur Verfügung und ist nicht abhängig von der Zahlung der Umwandlungsrechnung zum Zeitpunkt der Umwandlung.
(c) Wallet-Guthaben können daher Beträge enthalten, die in Rechnung gestellt, aber noch nicht bezahlt wurden.
3.5.4 Gültigkeit, Ablauf und automatische Umwandlung von Commitments
(a) Jedes Commitment ist ab dem Kaufdatum maximal zwölf (12) Monate gültig, sofern es nicht früher in Wallet-Guthaben umgewandelt wird.
(b) Wenn ein Commitment während seiner Gültigkeitsdauer nicht in Wallet-Guthaben umgewandelt wurde, läuft es am Ende des 12-Monats-Zeitraums ab und wird automatisch in Wallet-Guthaben umgewandelt. Bei einer solchen Ablauf-Umwandlung stellt Jobilla eine Umwandlungsrechnung über den vollen Commitment-Wert aus.
3.5.5 Wallet-Nutzung und Flexibilität
(a) Wallet-Mittel können zur Bezahlung von Kampagnengebühren und Werbeausgaben in Übereinstimmung mit dem Abonnementplan des Kunden und der zum Zeitpunkt der Nutzung verfügbaren Funktionalität des Service verwendet werden.
(b) Wallet-Mittel können flexibel über verschiedene Kampagnen-Anwendungsfälle hinweg ausgegeben werden, vorbehaltlich der Funktionen des Service und geltender Nutzungslimits.
(c) Das Wallet ist unverzinst.
3.5.6 Zahlungsstatus und Schutz vor Nichtzahlung
(a) Der Kunde hat alle Rechnungen in Übereinstimmung mit den Zahlungsbedingungen zu begleichen, die im jeweiligen Bestellformular/Abonnementvertrag und/oder Abschnitt 4 (Gebühren und Zahlung) festgelegt sind.
(b) Wenn eine Rechnung im Zusammenhang mit dem Wallet oder den Kampagnengebühren überfällig wird, kann Jobilla nach vorheriger Ankündigung Kampagnenstarts und/oder die weitere Nutzung des Wallets aussetzen oder einschränken, bis die überfälligen Beträge bezahlt sind, ohne dass die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der in Rechnung gestellten Beträge berührt wird.
(c) Jobilla kann auch angemessene Bonitätsprüfungen einrichten, einschließlich Limits für unbezahlte Wallet-Guthaben, um das Risiko von Zahlungsausfällen zu mindern.
(d) Wenn der Kunde eine Rechnung beanstandet, hat der Kunde Jobilla dies ohne unnötige Verzögerung mitzuteilen und angemessene Gründe bereitzustellen. Der Kunde hat alle unbestrittenen Beträge in Übereinstimmung mit den geltenden Zahlungsbedingungen zu zahlen. Jobilla kann die Nutzung des Wallet-Wertes, der dem bestrittenen Betrag entspricht, bis zur Beilegung des Streitfalls aussetzen, ohne die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung unbestrittener Beträge einzuschränken.
(e) Jobilla kann Vorauszahlungen verlangen, die Wallet-Verfügbarkeit reduzieren oder die Wallet-Nutzung aussetzen, wenn Jobilla vernünftigerweise feststellt, dass der Kunde ein erhöhtes Zahlungsrisiko darstellt oder wenn die Rechnungsbeträge das Kreditlimit von Jobilla überschreiten.
3.5.7 Wallet-Gültigkeit, Ablauf und Abonnementstatus
(a) Das Wallet bleibt gültig und nutzbar, solange der Kunde ein aktives kostenpflichtiges Abonnement unterhält.
(b) Wenn der Kunde alle kostenpflichtigen Abonnements kündigt und auf eine Freemium-Stufe herabstuft (oder anderweitig kein aktives kostenpflichtiges Abonnement mehr hat), bleibt das Wallet für zwölf (12) Monate ab dem Datum der Herabstufung/Kündigung gültig und nutzbar. Danach verfällt jegliches verbleibende Wallet-Guthaben.
(c) Wenn der Kunde innerhalb des in Abschnitt 3.5.7(b) genannten 12-Monats-Zeitraums erneut ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt (mindestens die niedrigste kostenpflichtige Stufe (derzeit Starter)), bleibt das Wallet gemäß Abschnitt 3.5.7(a) aktiv und nutzbar.
(d) Zur Klarstellung: Das Wallet verfällt nicht, solange der Kunde ein aktives kostenpflichtiges Abonnement unterhält. Ein verbleibendes Wallet-Guthaben kann jedoch verfallen, wenn der Kunde für einen ununterbrochenen Zeitraum von zwölf (12) Monaten kein aktives kostenpflichtiges Abonnement hat.
3.5.8 Downgrades (Herabstufungen)
(a) Der Kunde kann seine Abonnementstufe herabstufen (einschließlich von Pro auf Lite) und den Zugang zu seinem Wallet behalten, vorausgesetzt, der Kunde unterhält ein aktives kostenpflichtiges Abonnement (mindestens die niedrigste kostenpflichtige Abonnementstufe (derzeit Starter)).
(b) Wenn der Kunde von einem kostenpflichtigen Abonnement auf Freemium herabstuft, bleibt das Wallet gemäß Abschnitt 3.5.7(b) für 12 Monate ab dem Datum der Herabstufung nutzbar.
3.5.9 Keine Rückerstattungen
Wallet-Guthaben und Commitments sind nicht erstattungsfähig und werden dem Kunden unter keinen Umständen zurückgegeben, auch nicht bei Kündigung oder Ablauf, es sei denn, dies ist durch zwingend anwendbares Recht vorgeschrieben.
3.6 Steuern und Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und anderer anwendbarer Steuern. Die Mehrwertsteuer wird zum jeweils geltenden Satz hinzugerechnet.
4. Rechte und geistiges Eigentum
4.1 Nutzungsrecht
Jobilla gewährt dem Kunden ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, zeitlich begrenztes Recht, den Service während der Abonnementlaufzeit für seine internen Geschäftszwecke zu nutzen.
Es ist dem Kunden untersagt:
- den Service weiterzuverkaufen, zu unterlizenzieren, zu verleasen oder anderweitig zu verbreiten;
- den Service zu rekonstruieren (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu modifizieren; oder
- den Service in einer Weise zu nutzen, die seine Funktionalität stört oder Jobilla oder anderen Nutzern schadet.
4.2 Eigentum
Alle Rechte, Eigentumsrechte und geistigen Eigentumsrechte am Service – einschließlich Quellcode, Schnittstellen, Struktur, Datenbanken, Dokumentation, Analysen, Algorithmen und anderen technischen oder inhaltlichen Komponenten – sind und bleiben das ausschließliche Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber. Diese Vereinbarung überträgt dem Kunden keinerlei Eigentums- oder geistige Eigentumsrechte.
Der Anbieter hat das Recht, den Service weiterzuentwickeln und anonyme, aggregierte Nutzungsdaten zu verwenden, um ihn zu verbessern.
4.3 Kundeninhalte
Der Kunde behält das Eigentum an allen Inhalten, die er im Service einreicht oder erstellt, einschließlich Kampagnentexten, Markenmaterialien, Bildern und Logos, Stellenausschreibungen, Kandidatendaten und Antworten auf Fragebögen.
Der Kunde gewährt dem Anbieter ein beschränktes Recht, solche Inhalte ausschließlich zum Zweck der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen und für statistische Zwecke zu verarbeiten.
Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und den geltenden Gesetzen und guten Sitten entsprechen.
4.4 Nutzung als Referenz
Jobilla behandelt alle Informationen, die der Kunde Jobilla zum Zweck der Bereitstellung des Service zur Verfügung stellt, als vertraulich und als Geschäftsgeheimnis des Kunden. Jobilla ist jedoch berechtigt, den Namen, das Logo und die Ergebnisse der Rekrutierungsdienste des Kunden als Referenz zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
5. Verantwortlichkeiten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- Benutzeranmeldeinformationen zu schützen und den Zugang auf autorisiertes Personal zu beschränken;
- sicherzustellen, dass alle Kampagnenmaterialien korrekt, rechtmäßig und frei von Schutzrechtsverletzungen sind;
- als Datenverantwortlicher die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten; und
- sicherzustellen, dass jedes Benutzerkonto nur von einer Person genutzt wird.
Der Kunde ist für den Inhalt der Kampagnen, die Festlegung der Kampagnenbudgets und dafür verantwortlich, dass der Service nur innerhalb der vereinbarten Anzahl von Benutzern genutzt wird.
Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass der Inhalt von Kampagnen, die über den Service veröffentlicht werden, den META Advertising Standards entspricht.
6. Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anwendbare Datenschutzgesetze einzuhalten.
- Der Kunde agiert als Verantwortlicher für Kandidaten- und Kampagnendaten.
- Jobilla agiert als Auftragsverarbeiter, der Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden verarbeitet.
Die Parteien schließen einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab, der integraler Bestandteil dieser Vereinbarung ist.
7. Serviceverfügbarkeit und Nutzungsgrenzen
Jobilla ist bestrebt, eine zuverlässige Serviceverfügbarkeit bereitzustellen, garantiert jedoch keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb. Geplante Wartungsarbeiten oder Updates können den Zugriff vorübergehend beeinträchtigen.
Der Anbieter kann Nutzungsgrenzen und technische Schutzmaßnahmen festlegen, anpassen und durchsetzen, einschließlich Limits für Anfrage-Raten, Parallelität, Speicherplatz, Token- oder Inferenznutzung sowie Obergrenzen pro Benutzer oder pro Konto. Um Limits durchzusetzen oder den Service zu schützen, kann der Anbieter die Nutzung drosseln, einschränken oder vorübergehend aussetzen.
Die Planberechtigungen können variieren. Wenn der Kunde die enthaltene Nutzung überschreitet, kann der Anbieter Überziehungsgebühren zu den jeweils aktuellen Sätzen für den anwendbaren Plan in Rechnung stellen. Der Anbieter kann auch neue kostenpflichtige Funktionen oder Module einführen, die nicht in den bestehenden Gebühren enthalten sind; der Kauf solcher Add-ons ist optional. Die Überschreitung von Nutzungslimits berechtigt den Kunden nicht zu Rückerstattungen oder Servicegutschriften, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle nicht-öffentlichen Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten, vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Erfüllung dieser Vereinbarung.
Vertrauliche Informationen dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
9. Haftungsbeschränkung
Jobilla haftet nicht für indirekte, Neben- oder Folgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne oder Datenverlust.
Die Gesamthaftung von Jobilla für jegliche Ansprüche aus dieser Vereinbarung ist auf die gesamten Gebühren beschränkt, die in den letzten 12 Monaten an Jobilla gezahlt wurden, ausgenommen Drittanbieter-Werbeausgaben, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Zur Klarstellung: Jobilla übernimmt keine Haftung aus oder im Zusammenhang mit Werbeausgaben, Kampagnenleistung oder Handlungen oder Unterlassungen von Werbeplattformen, es sei denn, dies ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Jobilla zurückzuführen.
10. Änderungen der Bedingungen und des Service
Jobilla kann diese Bedingungen aktualisieren und Preise jederzeit anpassen, indem dem Kunden mindestens vierzehn (14) Tage im Voraus eine schriftliche Mitteilung (einschließlich per E-Mail oder In-App-Benachrichtigung) zugesandt wird. Solche Änderungen werden zu dem in der Mitteilung angegebenen Datum wirksam; die fortgesetzte Nutzung des Service durch den Kunden nach dem Datum des Inkrafttretens stellt eine Annahme der aktualisierten Bedingungen und Preise dar.
Änderungen dieser Bedingungen ändern nicht die Geschäftsbedingungen (einschließlich Laufzeit, Verlängerung, Preise oder Kündigungsfristen), die in einem unterzeichneten Bestellformular oder Abonnementvertrag vereinbart wurden, es sei denn, dies wurde von beiden Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart.
11. Auswirkungen der Kündigung
Nach Vertragsbeendigung:
- Der Zugang zum Service wird nach dem wirksamen Kündigungsdatum deaktiviert;
- Kundendaten werden nur für den im AVV definierten Zeitraum aufbewahrt;
- Es werden keine Rückerstattungen für im Voraus bezahlte Abonnement- oder Kampagnengebühren gewährt.
Eine Kündigung berechtigt den Kunden nicht zu einer Rückerstattung von Wallet- oder Commitment-Guthaben, und jegliche Ablauf-, Umwandlungs- und Rechnungsstellungsverpflichtungen gemäß Abschnitt 3.5 gelten weiterhin.
12. Abtretung
Der Anbieter hat das Recht, diese Vereinbarung ganz oder teilweise ohne vorherige Zustimmung des Kunden an ein anderes Unternehmen innerhalb derselben Unternehmensgruppe abzutreten oder zu übertragen. Der Kunde wird über eine solche Übertragung schriftlich informiert. Eine solche Abtretung berührt nicht die Gültigkeit oder Kontinuität dieser Vereinbarung, und der Übertragungsempfänger übernimmt alle Rechte und Pflichten des Anbieters aus dieser Vereinbarung.
Der Kunde darf diese Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Jobilla abtreten.
13. Geltendes Recht und Streitbeilegung
Diese Vereinbarung unterliegt finnischem Recht (unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen).
Alle Streitigkeiten sind durch Verhandlungen in gutem Glauben beizulegen. Falls ungelöst, werden Streitigkeiten durch einen Einzelschiedsrichter in Helsinki, Finnland, gemäß den Regeln für beschleunigte Schiedsverfahren der finnischen Handelskammer endgültig beigelegt.
14. Kontakt
Jobilla Oy
Unternehmens-ID: 2655898-5
Vuorikatu 16 A 8, 00100 Helsinki, Finnland
E-Mail: company@jobilla.com
Website: www.jobilla.com
Anhang: Plan-Referenz
Die neuesten verfügbaren Abonnement-Planbeschreibungen und Funktionen werden veröffentlicht und gepflegt unter: www.jobilla.com/pricing
Diese beschreiben die anwendbaren Kampagnengebühren, Abonnementgebühren sowie planspezifische Einschränkungen und Funktionen, die zum Zeitpunkt des Abonnements oder der Verlängerung gültig sind.
AVV - Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (DPA)
Jobilla DACH GmbH
AVV - Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (DPA)
Version: 27.11.2025
Begriffsbestimmungen
Zur Umsetzung der Zwecke des zwischen Jobilla (nachfolgend „Jobilla“) und der Organisation, die Dienstleistungen von Jobilla bezieht (nachfolgend „Kunde“), geschlossenen Vertrags („Hauptvertrag“) muss Jobilla personenbezogene Daten des Kunden verarbeiten. Der vorliegende Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten („Auftragsdatenverarbeitungsvertrag“) ist ein wesentlicher und integraler Bestandteil des zwischen Jobilla und dem Kunden bestehenden Hauptvertrags. Jobilla und der Kunde werden in vorliegendem Vertrag einzeln als „Partei“ und zusammen als „Parteien“ bezeichnet.
Die in vorliegendem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag verwendeten Begriffe haben die gleiche Bedeutung wie in Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG („DSGVO“). Zu diesen Begriffen gehören insbesondere Verantwortlicher, Auftragsdatenverarbeiter, personenbezogene Daten, betroffene Person, Verarbeitung und Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
Rechte und Pflichten der Parteien
In vorliegendem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag vereinbaren die Parteien, dass Jobilla als Auftragsdatenverarbeiter während der Laufzeit des Hauptvertrags personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.
Der Kunde ist der Verantwortliche in Bezug auf die personenbezogenen Daten seiner Arbeitssuchenden, d. h., der Kunde bestimmt alleine, welche Daten von den Arbeitssuchenden erhoben werden und für welche Zwecke und mit welchen Mitteln personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der Kunde ist für die Einhaltung der Pflichten der DSGVO und sonstiger für Verantwortliche geltender Gesetze verantwortlich.
Jobilla verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, sofern Jobilla nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem Jobilla unterliegt, hierzu verpflichtet ist. In einem solchen Fall teilt Jobilla dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
Während und nach der Verarbeitung kann Jobilla anonymisierte Daten für die Entwicklung der eigenen Aktivitäten und Produkte speichern und verwenden. Anonymisierung bedeutet, die Daten so zu verändern, dass sie in keiner Weise mehr zur Identifizierung natürlicher Personen verwendet werden können.
Jobilla informiert den Kunden unverzüglich, falls Jobilla der Auffassung ist, dass Weisungen des Kunden gegen die DSGVO oder gegen andere Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.
Zusätzlich zu vorliegendem Verarbeitungsvertrag verpflichtet sich jede der Parteien, die geltenden nationalen Datenschutzgesetze und die Vorschriften der DSGVO einzuhalten, die jeweils für ihre Aktivitäten gelten.
Art und Zweck der Verarbeitung
Jobilla verarbeitet personenbezogene Daten für die Zwecke der Bereitstellung und Auslieferung von Produkten und Dienstleistungen an den Kunden gemäß dem Hauptvertrag. Jobilla ist nicht berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden für andere Zwecke oder im Interesse anderer zu verarbeiten.
Kategorien betroffener Personen und Kategorien verarbeiteter personenbezogener Daten
Die verarbeiteten personenbezogenen Daten betreffen die Arbeitssuchenden des Kunden.
Da der Kunde die vollständige Kontrolle darüber hat, welche Daten über Arbeitssuchende verarbeitet werden, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Berechtigung der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten. Bei den verarbeiteten personenbezogenen Daten handelt es sich in der Regel um den Namen, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer, die Bewerbung und den Lebenslauf von Arbeitssuchenden.
Dauer der Verarbeitung und Aufbewahrungsfrist
Jobilla verarbeitet personenbezogene Daten während der Laufzeit des Hauptvertrags.
Jobilla speichert die personenbezogenen Daten der Arbeitssuchenden des Kunden für die Dauer der vom Kunden festgelegten Aufbewahrungsfrist. Soweit nicht anderweitig vom Kunden festgelegt, beträgt die Standardaufbewahrungsfrist für personenbezogene Daten zwei Jahre für jeden Arbeitssuchenden des Kunden; anschließend werden die personenbezogenen Daten des jeweiligen Arbeitssuchenden automatisch anonymisiert.
Subunternehmer
Jobilla verfügt über die allgemeine Genehmigung des Kunden zur Beauftragung von Subunternehmern. Eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist unter [Sub-processors] abrufbar.
Beabsichtigt Jobilla Änderungen hinsichtlich der Subunternehmer vorzunehmen, so teilt Jobilla dies dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mit. Die Mitteilungspflicht von Jobilla betrifft das Hinzufügen, das Entfernen oder die Änderung eines Unterauftragsverarbeiters. Nach Erhalt der Mitteilung ist der Kunde berechtigt, der beabsichtigten Änderung in Bezug auf den Einsatz eines Unterauftragsverarbeiters zu widersprechen.
Widerspricht der Kunde der beabsichtigten Änderung und ist Jobilla nach vernünftigem Ermessen nicht imstande, einen anderen Unterauftragsverarbeiter oder eine andere Methode bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzusetzen, haftet Jobilla gegenüber dem Kunden nicht für daraus resultierende Vertragsverletzungen oder Unterlassungen. In diesem Fall ist Jobilla berechtigt, den Hauptvertrag schriftlich zu dem Datum kündigen, an dem die Änderung des Subunternehmers in Kraft tritt.
Bei dem Einsatz von Subunternehmern für die Verarbeitung personenbezogener Daten stimmt Jobilla zu, allen von Jobilla ernannten Subunternehmern Datenschutzpflichten aufzuerlegen, die dem in vorliegendem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag vorgesehenen Standard entsprechen. Jobilla trägt die Verantwortung, dass die Subunternehmern von Jobilla die Anforderungen des vorliegenden Auftragsdatenverarbeitungsvertrags erfüllen.
Internationale Datenübermittlungen
Jobilla und die von Jobilla eingesetzten Subunternehmern übermitteln keine personenbezogenen Daten in Länder außerhalb der EU oder des EWR, außer auf Grundlage dokumentierter Weisungen des Kunden und sofern nicht gesetzlich oder aufgrund verbindlicher staatlicher Amtsgewalt erforderlich. Die Übermittlung personenbezogener Daten muss unter Anwendung angemessener Garantien gemäß DSGVO erfolgen.
Vertraulichkeit
Sämtliche personenbezogenen Daten, die Jobilla im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten als vertrauliche Informationen des Kunden, und Jobilla verpflichtet sich, die Daten vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber Dritten offenzulegen oder an diese weiterzugeben. Jobilla stellt sicher, dass nur die Personen innerhalb der eigenen Organisation von Jobilla Zugriff auf die personenbezogenen Daten erhalten, die Zugriff benötigen, um die Pflichten von Jobilla in Bezug auf den Zweck zu erfüllen, und dass die betreffenden Personen einer strengen – vertraglichen oder gesetzlichen – Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Jobilla darf keinen Personen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gestatten, die nicht einer entsprechenden Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die entsprechende Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung oder Ablauf des Auftragsdatenverarbeitungsvertrags.
Datensicherheit
Jobilla setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die im Besitz von Jobilla befindlichen personenbezogenen Daten vor – ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig – Vernichtung, Verlust, Veränderung oder unbefugter Offenlegung von beziehungsweise unbefugtem Zugang zu den personenbezogenen Daten zu schützen. Die entsprechenden Maßnahmen tragen dem Stand der Technik, den Implementierungskosten und der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen Rechnung. Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Datensicherheit keine Datensysteme oder Software betrifft, die sich im Eigentum des Kunden befinden oder deren Rechte an geistigem Eigentum dem Kunden oder einem Dritten gehören.
Diese Maßnahmen können u. a. Folgendes einschließen:
1. die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten;
2. die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen;
3. die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen;
4. ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.
Weitere Informationen zu den von Jobilla eingesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen können unter [Technische und organisatorische Maßnahmen] abgerufen werden.
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Jobilla hat den Kunden unverzüglich über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, die zur Kenntnis von Jobilla gelangen, damit der Kunde die Vorschriften der Verordnung hinsichtlich der Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten innerhalb der festgelegten Fristen erfüllen kann. Bei der entsprechenden Mitteilung an den Kunden hat Jobilla erforderliche Einzelheiten zu den Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten anzugeben und dem Kunden ferner auch angemessene Unterstützung zu leisten. Wenn und soweit die Informationen nicht alle zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die erste Mitteilung die zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen; sobald die übrigen Informationen verfügbar werden, werden diese sodann jeweils unverzüglich bereitgestellt.
Jobilla hat außerdem sämtliche sonstigen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Auswirkungen der Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zu mindern oder entsprechende Abhilfe zu schaffen.
Datenschutz-Folgenabschätzung
Erlangt Jobilla Kenntnis davon, dass die beabsichtigte Verarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hätte, so hat Jobilla den Kunden darüber in Kenntnis zu setzen und ihn, falls erforderlich, bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung zu unterstützen.
Rechte der Betroffenen
Unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung hat Jobilla dem Kunden angemessene und unverzügliche Unterstützung zu gewähren, insbesondere durch einschlägige technische und organisatorische Maßnahmen, um Anträgen einer betroffenen Person zu entsprechen, ihre im Rahmen der Verordnung bestehenden Rechte auszuüben. Zu diesen Rechten können das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) und Datenübertragbarkeit gemäß ihrer Beschreibung in der DSGVO gehören.
Werden die entsprechenden Anträge direkt an Jobilla gerichtet, so hat Jobilla den Kunden unverzüglich über den Antrag in Kenntnis zu setzen. Jobilla darf dem Antrag nur mit Genehmigung des Kunden entsprechen.
Überprüfungen
Jobilla stellt dem Kunden sämtliche Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Erfüllung der in vorliegendem Auftragsverarbeitungsvertrag und in der DSGVO festgelegten Pflichten nachzuweisen. Jobilla gestattet Überprüfungen – einschließlich Inspektionen der Räumlichkeiten, Systeme, Prozesse und Dokumentation von Jobilla – durch den Kunden, stellt diesbezügliche angemessene Unterstützung bereit und nimmt an den Überprüfungen teil, wenn die Durchführung einer solchen Überprüfung nach Ansicht des Kunden erforderlich ist. Überprüfungen werden während der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt mit dem Ziel, die Geschäftstätigkeit von Jobilla so wenig zu beeinträchtigen, wie dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist. Jede Partei trägt die ihr im Zusammenhang mit der Durchführung der Überprüfung entstehenden Kosten selbst. Der Kunde kündigt Jobilla die Überprüfung mindestens 30 Tage im Voraus an. Zur Vermeidung unnötiger Überprüfungen sollten Überprüfungen vorrangig nur in Situationen durchgeführt werden, in denen ein Grund zur Annahme besteht, dass Jobilla die Bestimmungen des vorliegenden Auftragsdatenverarbeitungsvertrags oder die Anforderungen der Datenschutzverordnung nicht erfüllt. Jobilla gewährleistet außerdem das Recht des Kunden, die Subunternehmern von Jobilla gemäß den Vorgaben der DSGVO zu überprüfen, soweit eine entsprechende Überprüfung nach vernünftigem Ermessen möglich ist.
Weitere Bestimmungen
Hat Jobilla den Kunden in Bezug auf einen vom Kunden verursachten Verstoß gegen die DSGVO, bei der Umsetzung von Rechten von Betroffenen, die sich von der gewöhnlichen Verarbeitung unterscheidet, oder der Einhaltung der Vorschriften der Datenschutz-Folgenabschätzung zu unterstützen, so ist Jobilla berechtigt, die für die Unterstützung nach vernünftigem Ermessen aufgewandte tatsächliche Zeit gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Stundensätzen in Rechnung zu stellen. Damit die für die Unterstützung aufgewandte Zeit in Rechnung gestellt werden kann, muss der Kunde zugestimmt haben, dass Jobilla Zeit für die Erbringung der Unterstützung aufwenden kann.
Jobilla haftet für den durch eine Verarbeitung verursachten Schaden nur dann, wenn er seinen speziell den Auftragsdatenverarbeitern auferlegten Pflichten aus der DSGVO nicht nachgekommen ist oder unter Nichtbeachtung der rechtmäßig erteilten Anweisungen des Kunden oder gegen diese Anweisungen gehandelt hat. Hat eine Partei gemäß Absatz 82 DSGVO der betroffenen Person vollständigen Schadenersatz für den erlittenen Schaden gezahlt, so ist die Partei, welche den Schadenersatz gezahlt hat, berechtigt, von der anderen Partei den Teil des Schadenersatzes zurückzufordern, der dem Anteil der Partei an der Verantwortung für den Schaden entspricht, der durch den Verstoß gegen die DSGVO verursacht wurde. Jobilla haftet gegenüber dem Kunden nicht für indirekte, Folge- oder besondere Schäden oder für Ansprüche Dritter, die sich aus der Verletzung des vorliegenden Vertrags ergeben. Die Haftung von Jobilla für Schäden und Vertragsverletzungen beschränkt sich auf den aggregierten Höchstbetrag, der im zwischen den Parteien bestehende Hauptvertrag als Haftungsobergrenze von Jobilla für Verletzungen des Hauptvertrags angegeben ist.
Laufzeit und Auswirkungen der Beendigung
Der vorliegende Auftragsdatenverarbeitungsvertrag tritt zum gleichen Zeitpunkt wie der zwischen den Parteien bestehende Hauptvertrag in Kraft und bleibt anschließend so lange in Kraft, bis der Hauptvertrag beendet wird oder gemäß seinen Bestimmungen abläuft.
Nach Beendigung bzw. Ablauf des Hauptvertrags hat Jobilla innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Wahl des Kunden entweder die Löschung sämtlicher personenbezogenen Daten oder deren Rückgabe an den Kunden vorzunehmen und außerdem sämtliche Kopien der personenbezogenen Daten zu löschen, es sei denn, Jobilla hat nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten einen Teil oder sämtliche dieser Daten aufzubewahren. In diesem Fall speichert Jobilla die Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten und erfüllt weiterhin die Pflichten des vorliegenden Verarbeitungsvertrags.
Hat der Kunde Jobilla nicht über die Löschung bzw. die Rückgabe von Daten informiert, so löscht Jobilla sämtliche im Besitz von Jobilla befindlichen personenbezogenen Daten, einschließlich etwaiger Kopien, gemäß der in vorliegendem Verarbeitungsvertrag festgelegten Aufbewahrungsfrist, es sei denn, nach dem Recht der Union oder der Mitgliedsstaaten hat Jobilla einen Teil oder sämtliche dieser Daten aufzubewahren.
Der Kunde muss sicherstellen, dass er vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist über Sicherungskopien der Daten verfügt, sofern die Daten nach Ansicht des Kunden weiterhin erforderlich sind.
Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen für Jobsuchende
Gültig ab: 16.10.2026
Dieses Dokument erklärt, wie Jobilla personenbezogene Daten auf seinen Websites, seiner Rekrutierungsplattform und im Rahmen seines Marketings verarbeitet. Die Abschnitte 1–9 bilden unsere Datenschutzerklärung; Abschnitt 10 enthält die Nutzungsbedingungen für Jobsuchende. Für Kunden gelten separate Geschäftsbedingungen sowie ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
1. Verantwortlicher und Kontaktdaten
Jobilla Oy
Unternehmens-ID (Business ID): 2655898-5
Vuorikatu 16 A 8, 00100 Helsinki, Finnland
Datenschutzbeauftragter (DPO): Joel Rössi
E-Mail: privacy@jobilla.com
Jobilla Oy ist der Verantwortliche für die Daten der eigenen Website, des Marketings, der Kundenbeziehungen und der Plattformnutzer. Jobilla DACH GmbH (HRB223154B, Berlin, Deutschland) und Jobilla Benelux B.V. (KVK 88288528, Apeldoorn, Niederlande) verarbeiten diese Daten in ihrem Auftrag im Rahmen von Auftragsverarbeitungsverträgen. Diese Erklärung gilt nicht für die Personalakten von Jobilla.
Bei Stellenbewerbungen ist der Arbeitgeber oder die rekrutierende Organisation der Verantwortliche und Jobilla handelt als dessen Auftragsverarbeiter. Der Arbeitgeber bestimmt die Zwecke, die Rechtsgrundlage und die Aufbewahrung der Bewerbungsdaten. Konsultieren Sie dessen Datenschutzerklärung oder wenden Sie sich an den Arbeitgeber; Jobilla kann dabei helfen, den zuständigen Verantwortlichen zu ermitteln und bei Anfragen zu unterstützen. Jobilla betreibt keinen eigenen Talentpool zur Weitergabe von Kandidaten an Kunden.
2. Daten, Zwecke und Rechtsgrundlagen
Wir erheben Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, technische Informationen, die bei der Nutzung unserer Websites oder unseres Dienstes generiert werden, sowie geschäftliche Kontaktinformationen, die von Dritten bereitgestellt werden. Wenn Daten aus einer anderen Quelle stammen, stellen wir die erforderlichen Informationen über diese Quelle und die Verarbeitung bereit.
- Konten und Kundenbeziehungen: E-Mail-Adresse, Anzeigename, Organisationsdetails, Kontaktinformationen und Kommunikation werden verwendet, um Zugänge zu verwalten, den Dienst bereitzustellen, auf Anfragen zu antworten und Kunden zu unterstützen. Die Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an der Bereitstellung und Verwaltung der Kundenbeziehung oder die vertragliche Notwendigkeit, sofern Sie persönlich Vertragspartei sind.
- Sicherheit und Verbesserung: Nutzungsinformationen, IP-Adressen, Zeitstempel und Protokolle (Logs) helfen uns, den Dienst zu betreiben, abzusichern und zu verbessern. Die Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einem sicheren, zuverlässigen und nützlichen Dienst, vorbehaltlich Ihrer Rechte und etwaiger für Tracking-Technologien erforderlicher Einwilligungen.
- Marketing und Veranstaltungen: Kontaktdaten, Unternehmenszugehörigkeit, Registrierungen, Präferenzen und Website-Interaktionen unterstützen relevante geschäftliche Kommunikation, Veranstaltungen und Marktforschung. Wir stützen uns auf Einwilligungen, wo dies erforderlich ist, und ansonsten auf berechtigte Interessen, wo dies zulässig ist. Die Verwaltung von Veranstaltungen kann auf einem Vertrag mit Ihnen beruhen.
- Rechtliche Angelegenheiten: Notwendige Daten werden verarbeitet, um gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen oder, auf Grundlage berechtigter Interessen, um Rechtsansprüche geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen.
Wir wägen berechtigte Interessen gegen Ihre Rechte und Freiheiten ab. Bei der Erhebung erklären wir, ob Informationen gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für eine Funktion erforderlich sind, und welche Folgen es hat, wenn sie nicht bereitgestellt werden. Die Annahme von Bedingungen oder das Lesen dieser Erklärung stellt keine pauschale Einwilligung dar. Jobilla verwendet keine KI (Künstliche Intelligenz) zur Verarbeitung von Stellenbewerbungen.
Bewerbungen, Antworten, Anhänge und die Kommunikation im Rahmen der Rekrutierung werden für den jeweiligen Arbeitgeber gemäß dessen Weisungen und dem AVV verarbeitet. Sie werden nicht für Jobillas eigenes Marketing verwendet. Der Widerruf einer Marketing-Einwilligung zieht nicht den Widerruf einer Bewerbung oder die automatische Löschung der Unterlagen des Arbeitgebers nach sich.
3. Google Workspace- und Google Kalender-Daten
Die Verknüpfung eines Google-Kontos für den Kalender und die Planung von Vorstellungsgesprächen ist optional und für die Nutzung der übrigen Funktionen des Dienstes nicht erforderlich. Dieser Abschnitt behandelt Daten, die über Google-APIs empfangen werden; Kandidateninformationen, die für Kunden verarbeitet werden, unterliegen weiterhin dem AVV und der Datenschutzerklärung des Arbeitgebers.
Mit Ihrer Einwilligung über den OAuth-Zustimmungsbildschirm von Google verwendet Jobilla die engsten erforderlichen Berechtigungen (Scopes), um die von Jobilla geplanten Vorstellungsgespräche in den Ihnen gehörenden Kalendern zu erstellen, anzuzeigen, zu aktualisieren und zu löschen sowie Besprechungslinks für diese Gespräche zu generieren — derzeit calendar.events.owned und meetings.space.created. Jobilla fordert keinen Zugriff auf Gmail, Drive oder Kalender an, die Sie nicht verknüpft haben.
Jobilla verwendet diese Daten ausschließlich, um die von Ihnen aktivierten Kalender- und Planungsfunktionen bereitzustellen. Wir verwenden sie nicht für Werbung und verkaufen oder vermieten sie nicht. Wir geben sie nur an die Infrastruktur-Unterauftragsverarbeiter weiter, die den Dienst betreiben, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder mit Ihrer Einwilligung, wobei in jedem Fall die "Limited Use"-Anforderungen (eingeschränkte Nutzung) von Google gelten.
Die KI/ML-Funktionen von Jobilla (derzeit unterstützt von OpenAI und Anthropic) empfangen oder verwenden keine Google Workspace-Daten in irgendeiner Form. Jobilla verwendet keine Google Workspace-Daten oder daraus abgeleitete Daten, um generalisierte, nicht-personalisierte oder fundamentale KI/ML-Modelle – weder eigene noch die von Dritten – zu entwickeln, zu trainieren oder zu verbessern.
Die Nutzung und Übermittlung von Informationen, die von Google-APIs empfangen werden, einschließlich Google Workspace-Berechtigungen, durch Jobilla entspricht der "Google API Services User Data Policy", einschließlich der "Limited Use"-Anforderungen. Allgemeine Bestimmungen in dieser Datenschutzerklärung erweitern diese Berechtigungen nicht.
Wir bewahren diese Daten nur so lange auf, wie es für die aktivierten Funktionen oder gesetzliche Verpflichtungen erforderlich ist. Nach der Trennung der Verknüpfung oder der Schließung des Kontos werden sie ohne unangemessene Verzögerung gelöscht oder entkoppelt, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden. Eine gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung ist auf die geforderten Daten und den vorgeschriebenen Zeitraum beschränkt.
Sie können den Zugriff über die Integrationseinstellungen von Jobilla oder Ihre Google-Kontoberechtigungen widerrufen. Wenn wir die Nutzung von Google-Daten ändern oder eine Berechtigung (Scope) hinzufügen, aktualisieren wir diesen Abschnitt und holen eine ggf. erforderliche Einwilligung ein, bevor der neue Zugriff oder die neue Nutzung beginnt.
4. Marketing und Cookies
Sie können Ihre Marketing-Einwilligung jederzeit über einen Abmeldelink (Unsubscribe) oder durch Kontaktaufnahme unter privacy@jobilla.com widerrufen oder Direktmarketing widersprechen. Wir stellen das Direktmarketing und das damit verbundene Profiling dann ein und behalten nur minimale Sperrinformationen (Suppression List), soweit dies zur Respektierung Ihrer Entscheidung erforderlich ist. Wesentliche Service-Kommunikation ist hiervon ausgenommen. Ein berechtigtes Interesse setzt geltende Anforderungen an eine vorherige Einwilligung in elektronisches Marketing nicht außer Kraft.
Wir verwenden notwendige Cookies für Funktionen wie Login, Sicherheit und Datenschutzeinstellungen. Optionale Analyse-, Werbe- und Funktions-Cookies, einschließlich Cookies von Partnern, werden bei Bedarf mit Einwilligung verwendet. Deren Anbieter, Zwecke und Speicherdauern werden in den Cookie-Informationen und -Einstellungen der Website beschrieben, wo Sie optionale Cookies ablehnen oder Ihre Einwilligung ändern bzw. widerrufen können. Browser-Einstellungen bieten zusätzliche Optionen; das Deaktivieren notwendiger Cookies kann dazu führen, dass angeforderte Funktionen nicht funktionieren.
5. Empfänger und Sicherheit
Der Zugriff ist auf autorisiertes Personal, Auftragnehmer und Dienstleister beschränkt, die die Daten für den jeweiligen Zweck benötigen. Anbieter unterstützen je nach Anwendungsfall Hosting, Infrastruktur, Customer-Relationship-Management, Kommunikation, Support, Analysen und Marketing. Auftragsverarbeiter sind an angemessene Datenverarbeitungs-, Vertraulichkeits- und Sicherheitsverpflichtungen gebunden. Die Unterauftragsverarbeiter des Dienstes sind hier aufgeführt.
Wir verkaufen keine personenbezogenen Daten. Notwendige Offenlegungen können erfolgen, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, Sicherheitsprobleme oder Missbrauch zu adressieren, gesetzliche Rechte zu schützen oder eine Fusion, Übernahme oder Unternehmensübertragung abzuschließen, vorbehaltlich des anwendbaren Rechts und der Vertraulichkeit. Wir informieren betroffene Personen, sofern dies erforderlich ist. Für Google-Daten gilt weiterhin Abschnitt 3.
Wir setzen angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen ein, einschließlich persönlicher Zugangsdaten, Zugangskontrollen, sicherer Infrastruktur und verschlüsselter Kommunikation (TLS/HTTPS und SSH), und bewerten Sicherheitsmaßnahmen und Schwachstellen. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Data Breaches) werden den Behörden und den betroffenen Personen gemeldet, sofern und innerhalb der Fristen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
6. Datenstandorte und Übermittlungen
Rekrutierungsplattform: Personenbezogene Daten werden innerhalb der EU gespeichert. Eine routinemäßige Speicherung oder Verarbeitung außerhalb der EU findet ohne die vorherige Einwilligung der betroffenen Personen nicht statt. Ein außergewöhnlicher Zugriff durch einen Jobilla-Mitarbeiter oder direkten Auftragnehmer außerhalb der EU kann vorkommen, vorbehaltlich geltender Datenschutzanforderungen, Kundenvereinbarungen und Übermittlungsgarantien. Diese Datenschutzerklärung allein berechtigt nicht zu einer solchen Übermittlung.
Marketing- und Website-Daten: Wir speichern diese Daten nach Möglichkeit innerhalb der EU/des EWR. Die Verarbeitung außerhalb des EWR stützt sich auf einen anwendbaren Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission oder angemessene Garantien, wie Standardvertragsklauseln und, falls erforderlich, zusätzliche Maßnahmen. Kontaktieren Sie uns für Details oder eine Kopie der entsprechenden Garantien. Dies lockert nicht die Beschränkungen der Rekrutierungsplattform.
7. Aufbewahrung und Löschung
Wir bewahren personenbezogene Daten nur so lange auf, wie es für ihren Zweck oder eine gesetzliche Verpflichtung erforderlich ist, und löschen oder anonymisieren sie anschließend irreversibel. Die Aufbewahrung richtet sich nach Folgendem:
- Konto- und Kundendaten: Für die Dauer des Dienstes oder der Beziehung und jegliche notwendige Klärung offener vertraglicher oder rechtlicher Angelegenheiten, unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen.
- Technische Protokolle (Logs): Für den Zeitraum, der erforderlich ist, um den Dienst zu betreiben und abzusichern sowie relevante Vorfälle zu untersuchen.
- Marketingdaten: Solange rechtmäßig und relevant, vorbehaltlich eines Widerrufs oder Widerspruchs; minimale Sperrlisten (Suppression Records) und notwendige Nachweise der Einwilligung können aus Compliance-Gründen aufbewahrt werden.
- Google-Daten: Wie in Abschnitt 3 beschrieben.
- Bewerbungsdaten: Gemäß den Weisungen des Arbeitgebers, dessen Aufbewahrungsrichtlinien und dem AVV.
Löschanträge werden nach geltendem Recht geprüft; Daten können aufbewahrt werden, wenn eine gesetzliche Ausnahme von der Löschpflicht besteht.
8. Ihre Rechte
Vorbehaltlich der Bedingungen der DSGVO können Sie:
- Auskunft über und eine Kopie Ihrer Daten erhalten, Ungenauigkeiten berichtigen lassen und die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung beantragen.
- Daten, die Sie bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten und die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen, sofern dies technisch machbar ist und die Verarbeitung automatisiert sowie auf Grundlage einer Einwilligung oder eines Vertrages mit Ihnen erfolgt.
- Der Verarbeitung, die auf berechtigten Interessen beruht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir stellen die Verarbeitung ein, es sei denn, zwingende schutzwürdige Gründe oder Rechtsansprüche rechtfertigen eine Fortsetzung. Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen gegen Direktmarketing und damit verbundenes Profiling widersprechen.
- Ihre Einwilligung widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Dies betrifft die Verarbeitung, die auf dieser Einwilligung basiert; eine davon abhängige Funktion kann dadurch nicht mehr verfügbar sein.
- Sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren, insbesondere in Ihrem Wohnsitzland, an Ihrem Arbeitsplatz oder am Ort des mutmaßlichen Verstoßes. In Finnland: Büro des Datenschutzbeauftragten (Tietosuojavaltuutetun toimisto).
Senden Sie Anfragen an privacy@jobilla.com. Wir fordern nur Informationen an, die zur Bearbeitung der Anfrage und, soweit vernünftigerweise notwendig, zur Überprüfung der Identität erforderlich sind. Wir antworten ohne unangemessene Verzögerung, normalerweise innerhalb eines Monats. Eine zulässige Verlängerung um bis zu zwei weitere Monate wird innerhalb des ersten Monats begründet. Bewerbungsbezogene Anfragen werden, wie in Abschnitt 1 beschrieben, mit dem Arbeitgeber bearbeitet.
9. Aktualisierungen der Datenschutzerklärung und externe Dienste
Externe Websites und Dienste haben ihre eigenen Datenschutzerklärungen. Wir können diese Erklärung aktualisieren, um Änderungen in der Verarbeitung oder rechtliche Änderungen widerzuspiegeln, und kommunizieren wesentliche Änderungen über unsere Website, unseren Dienst oder einen anderen geeigneten Kanal. Wenn für eine neue Verarbeitung eine Einwilligung erforderlich ist, holen wir diese ein, bevor wir beginnen.
10. Nutzungsbedingungen für Jobsuchende
10.1 Geltungsbereich und Verantwortlichkeiten
Durch die Nutzung des Online-Rekrutierungstools der Jobilla Oy als Jobsuchender stimmen Sie diesen Bedingungen zu. Der Dienst erleichtert Bewerbungen und die Rekrutierungskommunikation; der Arbeitgeber ist verantwortlich für offene Stellen, Einstellungsentscheidungen und Beschäftigungsvereinbarungen. Die Nutzung garantiert weder ein Vorstellungsgespräch noch ein Angebot oder eine Anstellung.
Sie sind verantwortlich für die von Ihnen übermittelten Informationen und Materialien sowie für Ihr Recht, diese bereitzustellen. Übermitteln Sie keine rechtswidrigen Inhalte, geben Sie sich nicht als jemand anderes aus, stören Sie den Dienst nicht und versuchen Sie keinen unbefugten Zugriff.
10.2 Inhalte und geistiges Eigentum
Sie behalten die Rechte an Ihren Inhalten und autorisieren Jobilla, diese so zu verarbeiten, wie es für die Bereitstellung des Dienstes für Sie und den jeweiligen Arbeitgeber erforderlich ist. Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung, der Erklärung des Arbeitgebers und dem AVV verarbeitet; diese Autorisierung ersetzt nicht eine erforderliche Rechtsgrundlage.
Jobilla kann nachweislich anonyme, aggregierte Informationen für Statistiken und Analysen verwenden. Jegliche Verarbeitung zur Erstellung dieser Informationen muss dem geltenden Recht, dem AVV und den Weisungen des Arbeitgebers entsprechen. Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogene Daten; Google-Daten unterliegen weiterhin Abschnitt 3.
Der Dienst, seine Software, Updates und von Jobilla bereitgestellte Inhalte bleiben das geistige Eigentum von Jobilla oder dessen Lizenzgebern. Sie erhalten lediglich das Recht, den Dienst für die vorgesehenen Rekrutierungszwecke zu nutzen; es werden keine Eigentumsrechte übertragen.
10.3 Änderungen
Jobilla kann den Dienst und diese Bedingungen aus funktionalen, sicherheitstechnischen, rechtlichen oder betrieblichen Gründen ändern. Wesentliche Änderungen werden mit einem Datum des Inkrafttretens und, sofern angemessen, mit einer angemessenen Vorankündigung mitgeteilt; dringende rechtliche oder sicherheitsrelevante Änderungen können früher in Kraft treten, vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen. Sie können die Nutzung des Dienstes einstellen, wenn Sie nicht einverstanden sind. Die fortgesetzte Nutzung nach dem mitgeteilten Datum des Inkrafttretens stellt eine Annahme dar, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Änderungen stellen nicht an sich eine Einwilligung zu neuer Datenverarbeitung dar und schränken keine zwingenden Rechte ein.
10.4 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Es gilt finnisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Streitigkeiten werden vor dem Amtsgericht Helsinki (Helsingin käräjäoikeus) beigelegt, vorbehaltlich zwingender Zuständigkeits- und Verbraucherschutzregeln. EU-Verbraucher behalten die zwingenden Schutzrechte ihres Wohnsitzlandes und können dort ein Verfahren einleiten, sofern das anwendbare Recht dies zulässt.
Sofern die Streitigkeit in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, können sich finnische Verbraucher an die Verbraucherberatung (Kuluttajaneuvonta) oder den Verbraucherschlichtungsausschuss (Kuluttajariitalautakunta) wenden.
Sicherheit und Unterauftragsverarbeiter
Gültig ab: 16.10.2026
Dieses Dokument beschreibt die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen von Jobilla sowie die Unternehmen, die an der Datenverarbeitung für den Dienst beteiligt sind. Wenn Jobilla personenbezogene Daten im Auftrag von Kunden verarbeitet, fungiert Jobilla als Auftragsverarbeiter und seine Kunden als Verantwortliche. Der anwendbare Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (AVV) regelt diese Verarbeitung.
Technische und organisatorische Maßnahmen | Unterauftragsverarbeiter | Verarbeitung durch die Jobilla-Gruppe
1. Technische und organisatorische Maßnahmen
Die folgenden Maßnahmen betreffen Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Belastbarkeit und Wiederherstellung gemäß Artikel 32 DSGVO. Die Kunden bleiben für ihre Pflichten als Verantwortliche gemäß Artikel 24 DSGVO verantwortlich.
1.1 Datenschutz-Governance und Schulung
- Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design) und datenschutzfreundliche Voreinstellungen werden bei der Weiterentwicklung von Funktionen und in der Softwareentwicklung berücksichtigt. Alle Mitarbeiter erhalten Schulungen zu DSGVO und Datenschutz; Produkt- und Entwicklerteams erhalten zusätzliche Schulungen zu datenschutzorientiertem Design.
- Der Datenschutzbeauftragte und die Rechtsabteilung können bei neuen Funktionen konsultiert werden und überprüfen die Datenschutzrichtlinien und -dokumente jährlich. Dokumente werden nach der Überprüfung oder nach Bedarf aktualisiert.
1.2 Zugangskontrollen und interner Umgang
- Die Mitarbeiter erhalten Rollen, die ihren Verantwortlichkeiten entsprechen, sowie den minimalen Zugriff, der für ihre Aufgaben erforderlich ist. Zuweisungen werden dokumentiert und mindestens alle sechs Monate überprüft.
- Interne Richtlinien halten Mitarbeiter dazu an, Links oder anonyme, eindeutige Datensatzkennungen anstelle von personenbezogenen Daten zu teilen, sodass der Zugriff nach Möglichkeit den Kontrollen der Plattform unterliegt.
- Individuelle Benutzerkonten werden von Software-Dienstkonten getrennt. Die Zugriffsverwaltung prüft jede angeforderte Aktion gegen die Berechtigungen des Kontos.
- Dienstkonten mit eingeschränktem Zugriff und eine Microservice-Architektur beschränken die personenbezogenen Daten, die einzelnen Softwarekomponenten zur Verfügung stehen.
1.3 Verschlüsselung und Infrastruktursicherheit
- Speicherung: Die Speicherung personenbezogener Daten verwendet Verschlüsselung im Ruhezustand (Encryption at Rest) mit dem Amazon Key Management Service (KMS). AWS verwaltet die RDS-Datenbankspeicherschlüssel, die jährlich automatisch rotieren. Hardware-Sicherheitsmodule (HSMs) schützen das Verschlüsselungssystem. Interne Richtlinien erfordern eine regelmäßige Bewertung der Verschlüsselung, der Schlüsselrotation und der Datenbankverschlüsselung.
- Mitarbeitergeräte: Alle Computer der Mitarbeiter sind verschlüsselt und werden über Mobile Device Management (MDM) verwaltet. Verschlüsselungsschlüssel werden remote hinterlegt, und Geräte können aus der Ferne gelöscht werden.
- Netzwerkverbindungen: Externe Datenübertragungen verwenden TLS-Verschlüsselung; Internetverbindungen zwischen dem Dienst und den Benutzern verwenden TLS 1.3. Interne Verbindungen nutzen zertifikatsbasierte Verschlüsselung, Netzwerkregeln und private Netzwerke in einer Virtual Private Cloud (VPC). Der direkte externe Zugriff auf Systeme in der VPC erfolgt über ein verschlüsseltes VPN.
- Physische Sicherheit: Infrastrukturanbieter halten hohe Sicherheitsstandards ein, wie z. B. ISO 27001 und SOC 2 Typ II. Gespeicherte Daten und Anwendungen laufen auf getrennter Hardware, wobei HSMs eine weitere physisch getrennte Komponente zum Schutz des Datenzugriffs darstellen.
1.4 Integrität und Protokollierung
Verschlüsselung und Zugangskontrollen schützen die Datenintegrität. Wichtige Systemaktivitäten werden mit Akteur, Systemkomponente, Aktivität, Zielressource und Zeitstempel sowie bei Bedarf mit zusätzlichem Kontext protokolliert. Systemprotokolle werden 15 Tage lang aufbewahrt. Zugriffe und Änderungen an Kandidatendaten werden in einem internen Audit-Protokoll aufgezeichnet, das für mindestens drei Jahre aufbewahrt wird. Anbieterspezifische Aufbewahrungsfristen sind unten separat aufgeführt.
1.5 Verfügbarkeit und Wiederherstellung
- Eine Backup-Richtlinie definiert die Anforderungen an Backup-Verfügbarkeit, geografische Redundanz und Wiederherstellungstests.
- Ein Incident-Response-Plan (Vorfallreaktionsplan) deckt Verfügbarkeit und Sicherheit ab, mit Zusagen zur Triage und Behebung basierend auf dem Schweregrad und der Kritikalität der betroffenen Systeme.
- Mindestens ein Techniker ist jederzeit in Bereitschaft. Automatisierte Verfügbarkeitswarnungen benachrichtigen den Techniker; ungelöste Vorfälle werden an den Chief Technology Officer (CTO) eskaliert.
- Ein Disaster-Recovery-Plan (Notfallwiederherstellungsplan) behandelt Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen, politische Unruhen, interne und externe Bedrohungen, bösartige Aktivitäten und den Ausfall eines Kern-Infrastrukturanbieters.
- Die Datenspeicherung wird über mindestens zwei Verfügbarkeitszonen innerhalb derselben EU-Region repliziert. Nach einem Ausfall eines Rechenzentrums können Replikate aktiviert und Softwaresysteme innerhalb von 24 Stunden in einer funktionierenden Verfügbarkeitszone bereitgestellt werden.
- Code-gesteuerte, automatisierte Bereitstellung unterstützt die Wiederherstellung von Servern, Datenbanken und Software. Überwachungssysteme identifizieren Verfügbarkeitsprobleme und Kapazitätsengpässe in relevanten Systemen.
1.6 Aufbewahrungskontrollen
Kunden können eine Richtlinie zur Datenaufbewahrung festlegen, die Daten nach einem definierten Zeitraum anonymisiert und/oder löscht. Die Verarbeitung, Aufbewahrung und Löschung unterliegen weiterhin dem anwendbaren AVV und den Weisungen des Kunden.
Historie der technischen Überprüfung: 18.08.2022 — Version 1.0; 06.04.2023 — Jährliche Überprüfung, keine Änderungen. Das obige Konsolidierungsdatum ist ein redaktionelles Datum und stellt keine neue technische Überprüfung dar.
2. Unterauftragsverarbeiter
Die folgenden Anbieter unterstützen den Dienst von Jobilla. Die unten genannten Serverstandorte beschreiben Hosting-Standorte; sie beschreiben nicht unabhängig alle möglichen Zugriffsstandorte oder Übermittlungsvereinbarungen. Die Genehmigung und Benachrichtigung über Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern richten sich nach dem anwendbaren AVV.
| Unternehmen und Adresse |
Dienst und Verarbeitung |
Serverstandort |
Links |
Google Cloud EMEA Limited 70 Sir John Rogerson’s Quay, Dublin 2, Irland |
Interner Message Broker — Cloud Pub/Sub Überträgt Nachrichten zwischen Jobilla-Systemen. Nachrichten können alle von diesen Systemen verarbeiteten Daten enthalten, einschließlich IP-Adressen, Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Nachrichten werden vorübergehend gehalten, bis sie vom Zielsystem verarbeitet werden, normalerweise für weniger als 10 Sekunden und maximal für sieben Tage. |
EU |
Website DSGVO-Informationen |
Amazon Web Services EMEA SARL 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855, Luxemburg |
Primärer Hosting-Anbieter Verwaltet die Server und Datenbanken von Jobilla. Jobilla verwendet EU-Ressourcen für Komponenten, die personenbezogene Daten verarbeiten. |
EU |
Website DSGVO-Informationen |
Mailgun Technologies, Inc. 112 E Pecan St #1135, San Antonio, TX 78205, USA |
E-Mail-Zustellung Zustellung von Nachrichten zwischen Rekrutierern und Kandidaten sowie von System-E-Mails, einschließlich Passwort-Resets und Registrierungen. Verarbeitet die E-Mail-Adressen der Empfänger sowie personenbezogene Daten in Betreffzeilen, Nachrichtentexten und Anhängen. E-Mail-Protokolle werden 30 Tage lang aufbewahrt und dann entfernt. |
EU |
Website DSGVO-Informationen |
Kombo Technologies GmbH c/o Sonnenallee 61-63, 12045 Berlin, Deutschland |
ATS-Integration Stellt eine API für HR-Prozesse und die Synchronisierung von Daten wie Mitarbeiter-, Bewerbungs- oder Gehaltsabrechnungsdaten bereit. |
EU |
Website Datenschutzinformationen |
Datadog, Inc. 620 8th Avenue, 45th floor, New York, NY 10018, USA |
Protokollierung und Infrastrukturüberwachung Erfasst Systeminformationen und unterstützt Überwachung und Alarmierung. Die Daten enthalten in der Regel keine personenbezogenen Daten, können dies jedoch in Ausnahmefällen tun. Werden bis zu 30 Tage aufbewahrt. |
EU |
Website DSGVO-Informationen |
Functional Software Inc. 45 Fremont Street, 8th Floor, San Francisco, CA 94105, USA |
Fehlerprotokoll-Verwaltung — Sentry Erfasst und verwaltet Plattform-Fehlerprotokolle. |
EU |
Website Datenschutzinformationen |
Talentadore Oy Kumitehtaankatu 5, 04260 Kerava, Finnland |
ATS-Software Gilt nur für Kunden, die Jobilla Hire nutzen. |
EU |
Website Datenschutzinformationen |
3. Verarbeitung durch die Jobilla-Gruppe
Die folgenden Jobilla-Unternehmen führen die unten aufgeführten Tätigkeiten aus. Wenn die Jobilla Oy direkt mit dem Kunden als Auftragsverarbeiter Verträge schließt, ist die Jobilla Oy der Hauptauftragsverarbeiter und nicht ihr eigener Unterauftragsverarbeiter. Die Rolle der einzelnen Unternehmen hängt vom anwendbaren Kundenvertrag und der Verarbeitungsvereinbarung ab.
| Unternehmen |
Adresse |
Tätigkeiten |
| Jobilla Oy |
Vuorikatu 16 A 7-8, 00100 Helsinki, Finnland |
Forschung und Entwicklung, Wartung und Verwaltung von Rekrutierungssoftware; Vertrieb, Kundenservice und Kampagnenproduktion. |
| Jobilla DACH GmbH |
Friedenstraße 91 / 91 a, 10249 Berlin, Deutschland |
Vertrieb, Kundenservice und Kampagnenproduktion in der DACH-Region. |
| Jobilla Benelux B.V. |
Regentesselaan 2C, 7316AC Apeldoorn, Niederlande |
Vertrieb, Kundenservice und Kampagnenproduktion in der Benelux-Region. |
| Jobilla Poland Sp. z o.o. |
Chmielna 73, 00-801 Warszawa, Polen |
Vertrieb, Kundenservice und Kampagnenproduktion in Osteuropa. |
4. Kontakt
Für Fragen zu diesen Maßnahmen oder Verarbeitungsvereinbarungen kontaktieren Sie privacy@jobilla.com.
Impressum
Jobilla DACH GmbH
Friedenstraße 91A
10249 Berlin
Handelsregister: HRB223154B
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Vertreten durch:
Herr Matti Vikkula, Geschäftsführer
Herr Joachim Schlick, Prokurist
Kontakt
Telefon: 03031193692
E-Mail: kundendienst@jobilla.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE336313385
Redaktionell Verantwortlicher
Herr Matti Vikkula
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
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